Herr Frank Diesner lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen

Informationen unserer Vertragsanwälte zufolge lässt Herr Frank Diesner aktuell wettbewerbsrechtliche Abmahnungen versenden. Die betreffende Handelsplattform ist eBay im Bereich B2C. Gerügt werden eine ganze Reihe mutmaßlicher Wettbewerbsverstöße durch: mangelhafte Angaben hinsichtlich der Rücksendekosten („40-Euro-Klausel“), Angaben zur Lieferzeit, Prüfung auf etwaige Mängel, die Haftungsübernahme des Verkäufers bei Transportproblemen.

Von den diesbezüglich Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags verlangt. Es wird ein Gegenstandswert von 25.000 € zugrunde gelegt.

Unsere Juristen empfehlen, eine von den in diesem Fall tätigen Juristen formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen (z. B.: Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie nicht ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und unter Umständen sehr hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung im Auftrag des Herrn Frank Diesner zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich kompetente Hilfe!

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