Herr Sebastian Schmelter lässt vermeintliche Wettbewerbsverstöße aufgrund eines fehlenden Impressums abmahnen

Einem unserer Vertragsanwälte liegt die Information vor, dass Herr Sebastian Schmelter aus Verl momentan wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen eines angeblich mangelhaften bzw. unvollständigen Impressums über eine Kanzlei aussprechen lässt. Die betreffende Online-Handelsplattformen ist Amazon, der Handelsbereich nennt sich B2C.

Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags. Wie immer gilt im Interesse des Abgemahnten zu klären, ob die genannten Schadensersatz-Ansprüche angemessen oder überzogen sind.

Betroffenen ist darüber hinaus eindringlich nahe zu legen, die von der in diesem Fall aktiven Anwaltskanzlei formulierte Unterlassungserklärung nicht im Alleingang zu unterschreiben, da dies erhebliche Nachteile zur Konsequenz haben kann; etwa die Zahlung einer erhöhten Vertragsstrafe.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten nie ignoriert werden, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit einhergehend hohe Kosten in der Folge drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die faire Chance auf eine juristische Hilfe zu geben.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen im Auftrag des Herrn Schmelter zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich noch heute Rat!

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