Lfp Video Group lässt Urheberrechtsverstöße gegen das Filmwerk „Barely Legal # 132“ abmahnen

 

Die Firma Lfp Video Group aus Beverly Hills, USA lässt momentan Urheberrechtsverletzungen infolge sogenannten Filesharings in Online-Tauschbörsen an dem Filmwerk Barely Legal # 132 abmahnen. Die entsprechenden Schreiben werden von der Anwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller mit Sitz in Augsburg verschickt.

Die Vorgehensweise der Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien:

Gefordert sind die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.

Abgemahnten empfehlen wir, eine ausformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann.

Ebenfalls mit Vorsicht zu behandeln sind „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, setzt sich einer unserer Anwälte mit Ihnen in Verbindung, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der Firma Lfp Video Group aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

 

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