Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann mahnen für die Koch Media GmbH die unerlaubte Verwertung des PC-Games Nail´d ab

Die Firma Koch Media GmbH lässt zurzeit Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen (sog. „Filesharing“) an dem Computerspiel Nail’d abmahnen. Die Abmahnungen werden durch die .rka Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann aus Hamburg ausgesprochen.

Die Vorgehensweise der Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann ist weitgehend identisch mit der anderer Kanzleien. So werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Abgemahnten raten wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet sollte man besser nicht nutzen.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der .rka Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann im Auftrag der Koch Media GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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