Rechtsanwälte Winterstein weiterhin fleißig zugange: Abmahnungen für die IPforce One GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film Romero’s Staunton Hill

Wir sind von einem unserer Vertragsanwälte darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass die IPforce One GmbH aktuell über die Rechtsanwälte Winterstein Abmahnungen aufgrund vermeintlich unerlaubter Verwertung des geschützten Filmwerkes Romero’s Staunton Hill verschicken lässt.

Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Schadensersatzes gefordert.

Betroffenen ist zu empfehlen, die von den Rechtsanwälten Winterstein vorgelegte Unterlassungserklärung niemals im „Alleingang“ ohne  Prüfung von einem Juristen zu unterschreiben, weil dies zu erheblichen Nachteilen führen kann. Gleichfalls ist vor modifizierten Unterlassungserklärungen, auf die man im Internet stößt, zu warnen. Sie bieten keine befriedigende Sicherheit.

Abgemahnte sollten die Abmahnung und deren Fristen niemals ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein auf das Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle von Abmahnungen der Winterstein Rechtsanwälte für die IPforce One GmbH aufzuklären.

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