Rekordverdächtige Zahlung – 250.000 US-Dollar wegen Urheberrechtsverletzung

In den USA schreibt man das Urheberrecht anscheinend groß. Aus seriösen Quellen ist uns bekannt, dass jüngst ein Mann aus Boston die nicht unerhebliche Summe von 250.000 Dollar (in Worten: Zweihundertfünfzigtausend) bezahlen musste, weil er angeblich illegal sechs Pornofilme online verbreitet hat. Dabei soll er die Filme anderen Leuten in P2P-Netzwerken zum Download zur Verfügung gestellt haben.

Warum diese übertrieben hohe Forderung? Nach Ansicht des Rechteinhabers Corbin Fisher lag ein besonders schwerer Fall des Verstoßes vor, da der betreffende „Filesharer“ als sogenannter „first seeder“ fungiert habe. Das heißt, er hätte als einer der Ersten überhaupt unbefugt das Werk in eine Tauschbörse gestellt.

Ursprünglich forderte die Firma sogar 500.000 US-Dollar Schadensersatz. Die außergerichtliche Einigung auf 250.000 US-Dollar ist demnach wohl als „nette Geste“ des Rechteinhabers zu deuten …

So ist erst einmal klar: Amerika ist vielleicht das Land der unbegrenzten Möglichkeiten, doch längst nicht das Land des unbegrenzten „Filesharings“.

Siehe hierzu auch: http://www.petanews.de/aktuelle-nachrichten/teure-pornos-rekord-schadensersatz-von-250-000-us-dollar-fur-filesharer/

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