.rka Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann GbR mahnt für Koch Media GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel Dungeon Siege III ab

Die .rka Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann GbR mahnt gerade im Auftrag der Firma Koch Media GmbH Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen durch sogenanntes „Filesharing“ ab. Gegenstand der Abmahnungen sind Rechteverletzungen an dem Computerspiel Dungeon Siege 3.

Die Vorgehensweise ist weitgehend identisch mit der anderer Kanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 800 € gefordert.

Wir empfehlen, eine von der Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.
Mit Vorsicht zu genießen sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“, die im Internet zu finden sind.

Auf keinen Fall sollten Sie eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der Kanzlei Reichelt Klute Aßmann im Auftrag der Koch Media GmbH zu informieren.

Bitte nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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