Silwa Filmvertrieb AG lässt durch U + C Rechtsanwälte Urheberrechtsverletzungen des Werks Das Beste aus Happy Video Privat 3 abmahnen

Die U+C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt zurzeit Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen durch sogenanntes „Filesharing“ des Filmwerks Das Beste aus Happy Video Privat 3 ab. Auftraggeber ist die Silwa Filmvertrieb AG.

Von den Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Wir empfehlen Betroffenen, eine von den U + C Rechtsanwälten vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil daraus Nachteile entstehen könnten. Darüber hinaus warnen wir vor „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Auf keinen Fall sollten Sie die Abmahnung und die darin gesetzte Frist ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der U + C Rechtsanwälte im Auftrag der Silwa Filmvertrieb AG zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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