„Slipstream Dream“ wird von den U + C Rechtsanwälten für die Koch Media GmbH abgemahnt

Ein Vertragsanwalt hat uns die Information zur Verfügung gestellt, dass aktuell die U + C Rechtsanwälte im Auftrag der Koch Media GmbH aus Österreich Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen, auch Filesharing genannt, abmahnen. Gegenstand dieser Abmahnungen sind vermeintliche Rechtsverletzungen an dem Film „Slipstream Dream“.

Die Vorgehensweise von abmahnenden Kanzleien ähnelt sich meistens. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Wir empfehlen, die von den U + C Rechtsanwälten angefertigte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da dies zu erheblichen Nachteilen führen kann. Mit Vorsicht sind auch modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet zu begegnen.

Dennoch sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nie ignoriert werden, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Folgekosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren, damit jeder die Möglichkeit hat, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand will oder nicht.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der U + C Rechtsanwälte zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top