Album „Comedown Machine“ der Gruppe The Strokes Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

  Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mit Sitz in München mahnt zurzeit im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes „Filesharing“ in Online-Tauschbörsen an dem Album Comedown Machine der Band The Strokes ab.  Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte deckt sich dabei größtenteils mit der anderer abmahnender Kanzleien: Es sind die Unterzeichnung[…]

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