Filmwerk „Inzest“ Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

  Die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller Partnerschaftsgesellschaft mahnt zurzeit Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes „Filesharing“ in Online-Tauschbörsen an dem Filmwerk Inzest ab. Der Auftraggeber und Rechte-Inhaber ist die BB Video GmbH. Die Vorgehensweise der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller deckt sich weitgehend mit der anderer „Abmahnkanzleien“: Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung[…]

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