Kanzlei Lutz Schroeder mahnt nun auch Urheberrechtsverletzungen im Namen der Rechteinhaber Steve Smith und Max Foreman ab

Die Rechtsanwaltskanzlei Lutz Schroeder mahnt Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen (durch sog. „Filesharing“) für die Rechteinhaber Steve Smith und Max Foreman ab. Gegenstand der Abmahnungen sind zurzeit angebliche Urheberrechtsverletzungen an diversen pornographischen Filmwerken.

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