U + C Rechtsanwälte mahnen für Silwa Filmvertrieb Urheberrechtsverletzungen an dem Werk Das Beste von Videorama 4 ab

Die U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt gerade Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen („Filesharing“) an dem Filmwerk Das Beste von Videorama 4 ab. Rechteinhaber ist die Firma Silwa Filmvertrieb.

Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Wir empfehlen Betroffenen, eine von den U + C Rechtsanwälten formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da Nachteile entstehen könnten. Darüber hinaus warnen wir aus gutem Grund vor „modifizierten“ Unterlassungserklärungen aus dem Internet.

Auf gar keinen Fall sollten Sie die Abmahnung und die darin gesetzte Frist ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte gerne dazu bereit erklärt, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit auf einen erfahrenen juristischen Beistand zu geben.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein kompetenter Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die U + C Rechtsanwälte im Auftrag der Silwa Filmvertrieb aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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