U + C Rechtsanwälte versteigern Forderungen aus „Filesharing“-Abmahnungen

Wie bereits in diversen Foren und Weblogs berichtet wurde, hat die U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Regensburg offenbar Forderungen aus Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen versteigert.

Betroffene erhalten demnach keine Post von der Kanzlei U+C Rechtsanwälte, die u. a. die Silwa Filmvertrieb AG vertreten, sondern von der Firma Debcon – Debitorenmanagement und Consulting, kurz Debcon GmbH aus Witten.

Das Inkasso-Unternehmen ist damit beauftragt, offenstehende Zahlungsforderungen einzutreiben.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der U+C Rechtsanwälte oder einem Schreiben der Debcon GmbH zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

One thought on “U + C Rechtsanwälte versteigern Forderungen aus „Filesharing“-Abmahnungen

  • Hallo, ich habe gegen die Debcon wiedersrpuch eingelegt und nun haben sie Klage beim Gericht eingereicht.Es geht um einen Wert von 350 €.
    Ich würde nun gerne wissen wie man sich nun verhalten soll.
    Gruß Thomas

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