U+C Rechtsanwälte mahnen für Koch Media unter anderem den Titel Vengeance ab

Informationen unserer Vertragsanwälte zufolge, lässt die Koch Media GmbH aus Österreich aktuell vermeintliche Urheberrechtsverletzungen wegen Filesharings in Tauschbörsen an dem Werk Vengeance über die U+C Rechtsanwälte abmahnen.

Die Vorgehensweise der Anwaltskanzlei deckt sich weitgehend mit der anderer. Zumeist werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Abgemahnten ist zu raten, die von den U+C Rechtsanwälten vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sonst große Nachteile entstehen können. Darüber hinaus ist stets Vorsicht bei angeblich modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Netz geboten.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten niemals ignoriert werden, weil gerichtliche einstweilige Verfügungen und mitunter sehr hohe Kosten in der Folge drohen.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren, und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen durch U+C im Auftrag von Koch Media aufzuklären.

Nutzen Sie unser unverbindliches Angebot und informieren Sie sich!

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