Urheberrechtsverstöße gegen das Album „Havoc and bright lights“ von Alanis Morissette werden abgemahnt

 

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnen zurzeit im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH Verletzungen des Urheberrechtes an dem Album Havoc and bright lights der Sängerin Alanis Morissette ab.

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte deckt sich dabei weitgehend mit der anderer abmahnender Kanzleien.

Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 956 € verlangt.

Abgemahnten raten wir, die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Ansonsten drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Namen der Firma Sony Music zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

 

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