Verband sozialer Wettbewerb e.V. lässt angeblichen Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung abmahnen

Ein Vertragsanwalt unseres Hauses hat uns benachrichtigt, dass der Verband sozialer Wettbewerb e.V.  gerade Abmahnungen aufgrund von vermeintlichen Verstößen gegen eine Unterlassungserklärung (Stichwort „Fett weg ohne OP“) verschicken lässt. Es handelt sich um einen wettbewerbsrechtlichen Bezug, einen Online-Shop im Bereich B2C betreffend.

Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert. Wie immer gilt im Interesse des Abgemahnten zu klären, ob die genannten Schadensersatz-Ansprüche überhaupt angemessen sind.

Betroffenen ist darüber hinaus zu empfehlen, die von den juristischen Vertretern des Verbands sozialer Wettbewerb e.V. formulierte Unterlassungserklärung nicht alleine zu unterschreiben, da dies erhebliche Nachteile zur Konsequenz haben kann, etwa die Zahlung einer erhöhten Vertragsstrafe. Vertrauen Sie außerdem modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet grundsätzlich nicht.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten keinesfalls ignoriert werden, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden empfindliche Folgekosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte daher gerne bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Chance auf einen rechtlichen Beistand zu geben.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung im Namen des Verband sozialer Wettbewerb e.V. zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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