Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnen für die Sony Music Entertainment Germany GmbH das Album Raymond V Raymond des Sängers Usher ab

Einer unserer Vertragsanwälte hat uns davon berichtet, dass die Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH gerade vermeintliche Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen (durch Filesharing) an dem Album Raymond V Raymond des US-amerikanischen Künstlers Usher abmahnen.

Vom Beschuldigten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert. Der Abgemahnte wird üblicherweise mit einer Frist unter Druck gesetzt.

Wir empfehlen, eine von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer formulierte Unterlassungserklärung nicht panisch zu unterschreiben. Sie sollte zuerst anwaltlich geprüft werden, um Nachteile für die Zukunft auszuschließen. Darüber hinaus ist ein vorsichtiger Umgang mit modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet geboten. Ziehen Sie in Ihrem eigenen Interesse lieber einen kompetenten Anwalt zu Rate.

Beachten Sie außerdem: Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten niemals ignoriert werden, da dies die Situation verschlimmert; gerichtliche einstweilige Verfügungen und erhebliche Kosten können nämlich die Konsequenz sein.

In einer mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, von Abmahnungen Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit auf einen juristischen Beistand, der Sie nach bestem (Ge-)Wissen vertritt, zu geben.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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