Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V.

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch den Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. erfahren. Beanstandet wird irreführende Werbung bei Lebensmitteln mit dem Prädikat „diätisch“.

Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Anwaltskosten gefordert.

Wir empfehlen, eine von dem Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da diese zu Nachteilen (Höhe der Vertragsstrafe prüfen!) führen könnte.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch den Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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