Winterstein Rechtsanwälte mahnen für IPforce One GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem Film Macabre ab

Die IPforceOne GmbH lässt gerade Urheberrechtsverletzungen durch „Filesharing“ in Online-Tauschbörsen an dem Filmwerk Macabre abmahnen. Die Abmahnungen werden von der Kanzlei Winterstein Rechtsanwälte ausgesprochen.

Die Vorgehensweise der Winterstein Rechtsanwälte ähnelt der anderer Kanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Abgemahnten raten wir, die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Mit Vorsicht zu genießen sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der Winterstein Rechtsanwälte im Auftrag der IPforce One GmbH zu informieren.

Bitte nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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