Reichelt Klute Aßmann

Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann mahnen für die Koch Media GmbH die unerlaubte Verwertung des PC-Games Nail´d ab

Written Mai 24th, 2011

Die Firma Koch Media GmbH lässt zurzeit Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen (sog. “Filesharing”) an dem Computerspiel Nail’d abmahnen. Die Abmahnungen werden durch die .rka Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann aus Hamburg ausgesprochen.

Die Vorgehensweise der Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann ist weitgehend identisch mit der anderer Kanzleien. So werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Abgemahnten raten wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Auch “modifizierte Unterlassungserklärungen” aus dem Internet sollte man besser nicht nutzen.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der .rka Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann im Auftrag der Koch Media GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann mahnen das PC-Spiel F1 2010 von Codemasters für die Koch Media GmbH ab

Written Januar 27th, 2011

Schon seit einiger Zeit lässt die Koch Media GmbH Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen – das illegale Filesharing – abmahnen. Gegenstand der Abmahnungen sind nun auch vermeintliche Urheberrechtsverstöße gegen das Computerspiel F1 2010 von Codemasters.

Vertreten wird die Koch Media GmbH von der Rechtsanwaltskanzlei Reichelt Klute Aßmann (rka). Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 800,00 € gefordert.

Betroffenen ist anzuraten, die von den Rechtsanwälten Reichelt Klute Aßmann formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Zu warnen ist auch vor modifizierten Unterlassungserklärungen, wie man sie teilweise im Internet findet.

Auf keinen Fall sollten Abgemahnte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist  ignorieren, weil dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei Reichelt Klute Aßmann im Auftrag der Koch Media GmbH aufzuklären.

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Koch Media GmbH lässt über die Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann (rka) das PC-Game Ship Simulator Extremes abmahnen

Written Januar 21st, 2011

Von unseren Vertragsanwälten haben wir erfahren, dass aktuell die Koch Media GmbH Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen – auch Filesharing genannt – abmahnen lässt. Gegenstand der Abmahnungen sind vermeintliche Urheberrechtsverstöße gegen das Computerspiel Ship Simulator Extremes.

Vertreten wird die Koch Media GmbH von der Rechtsanwaltskanzlei Reichelt Klute Aßmann (rka). Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 800,00 € gefordert.

Betroffenen ist anzuraten, die von den Rechtsanwälten Reichelt Klute Aßmann formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Zu warnen ist auch vor modifizierten Unterlassungserklärungen, wie man sie teilweise im Internet findet.

Auf keinen Fall sollten Abgemahnte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist  ignorieren, weil dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei Reichelt Klute Aßmann im Auftrag der Koch Media GmbH aufzuklären.

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Rechtsanwälte Reichelt, Klute, Aßmann mahnen für die Firma Techland das Werk Call of Juarez – Bound in Blood ab

Written November 25th, 2010

Vertragsanwälte unseres Hauses haben uns ausgerichtet, dass die Kanzlei Reichelt, Klute, Aßmann zurzeit Abmahnungen aufgrund vermeintlicher Rechtsverletzungen an dem Werk Bound in Blood von Call of Juarez abmahnt. Es geht um die mutmaßlich unerlaubte Verwertung des geschützten Werkes in Online-Tauschbörsen für Musik- und Filmdateien (Filesharing). Rechteinhaber ist die Firma Techland.

Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 482,00 € verlangt.

Betroffenen ist zu empfehlen, die von den Rechtsanwälten Reichelt, Klute, Aßmann formulierte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne  Prüfung durch einen Juristen zu unterschreiben, weil dies zu erheblichen Nachteilen führen kann. Ebenso ist vor modifizierten Unterlassungserklärungen, auf die man im Internet stößt, zu warnen. Sie bieten keine verlässliche Sicherheit.

Abgemahnte sollten die Abmahnung und deren Fristen niemals ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren. So bekommt jeder die Möglichkeit,  sich für einen kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein auf das Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle von Abmahnungen durch die Rechtsanwälte Reichelt, Klute, Aßmann aufzuklären.

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Die .rka Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte aus Hamburg mahnen für die TGC – The Games Company Worldwide GmbH das Werk Simon the Sorcerer 5 ab

Written November 21st, 2010

Von Vertragsanwälten unseres Hauses konnten wir erfahren, dass die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann zurzeit im Auftrag der

TGC – The Games Company Worldwide GmbH angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Werk Simon the Sorcerer 5 abmahnt. Der Abmahner bezieht sich auf vermeintliche Urheberrechtsverstöße durch Filesharing in Online-Tauschbörsen aus dem März 2009 (!).

Ungewöhnlich ist, dass in diesem Fall keine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt wird. Lediglich die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 482,00  € wird gefordert. Der Abgemahnte wird mit einer Frist unter Druck gesetzt.

Falls Sie eine Abmahnung der Herren Reichelt, Klute, Aßmann erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, sich unbedingt an einen Experten zu wenden. Die Abmahnung sollte auf jeden Fall geprüft werden. Ziehen Sie also in Ihrem eigenen Interesse lieber einen auf dem Gebiet des Urheberrechts kompetenten Anwalt zu Rate. Das Besondere an vorliegendem Fall ist, dass die Abmahnung genau genommen vom Insolvenzverwalter der TGC – The Games Company Worldwide GmbH in Auftrag gegeben wurde.

Wichtig: Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten niemals ignoriert werden, weil ansonsten weitreichende Folgen drohen. Gerichtliche einstweilige Verfügungen und erhebliche Kosten können dann nämlich vor der Tür stehen.

In einer mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte gerne dazu bereit erklärt, von Abmahnungen Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit auf einen erfahrenen juristischen Beistand zu geben.

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Bitte nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte mahnen gerade für die Koch Media GmbH Urheberrechtsverletzungen an Videospielen ab

Written Oktober 22nd, 2010

Ein Vertragsanwalt unseres Hauses hat während eines Mandats erfahren, dass die Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte (RKA) für die Koch Media GmbH aktuell vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch so genanntes Filesharing in Online-Tauschbörsen an einer Reihe von Videospielen abmahnen. Dazu zählen u. a. die Games Supreme Commander 2, Batman: Arkham Asylum und Just Cause 2.

Von den Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Betroffenen ist zu empfehlen, die von den Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälten formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne genaue anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil diese zu unangenehmen Konsequenzen führen kann. Zu warnen ist ebenso vor modifizierten Unterlassungserklärungen, auf die man im Internet stößt. Wenden Sie sich also in Ihrem eigenen Interesse an einen kompetenten Anwalt.

Ganz wichtig: Als Abgemahnter sollten Sie eine Abmahnung und deren Fristen niemals ignorieren, weil dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden empfindliche Kosten nach sich ziehen kann. Der Gang zu einem auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt ist wohl das Beste, was Sie tun können.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte gerne dazu bereit erklärt, Betroffene kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt aus dem Gebiet des Urheberrechts bei Ihnen, um Sie aufzuklären über eine geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte.

Wir werden Ihnen mit bestem (Ge-)Wissen helfen: Nutzen Sie unser unverbindliches Angebot und informieren Sie sich!

Koch Media GmbH lässt durch die Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann Urheberrechtsverletzungen an dem Videospiel „Just Cause 2“ abmahnen

Written Juli 15th, 2010

Von unseren Vertragsanwälte haben wir erfahren, dass aktuell die Firma Koch Media GmbH Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen – das so genannte “Filesharing“- abmahnen lässt. Gegenstand der Abmahnung ist eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Spiel “Just Cause 2″.

Vertreten wird die Koch Media GmbH dabei von der Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann. Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Betroffenen ist anzuraten, die von der Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Zu warnen ist auch vor modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im web zu finden sind.

Auf keinen Fall sollten Abgemahnte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist  ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt oder nicht.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann aufzuklären.

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Koch Media GmbH lässt durch die Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann Urheberrechtsverletzungen an dem Videospiel „Final Fantasy XIII“ abmahnen

Written Mai 27th, 2010

Von unseren Vertragsanwälte haben wir erfahren, dass aktuell die Firma Koch Media GmbH Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen – das so genannte “Filesharing“- abmahnen lässt. Gegenstand der Abmahnung ist eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Spiel “Final Fantasy XIII”.

Vertreten wird die Koch Media GmbH dabei von der Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann. Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Betroffenen ist anzuraten, die von der Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Zu warnen ist auch vor modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im web zu finden sind.

Auf keinen Fall sollten Abgemahnte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist  ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt oder nicht.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann aufzuklären.

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Gegnerliste unserer Vertragsanwälte: urheberrechtliche Abmahnungen

Written Januar 29th, 2010

Sie sind abgemahnt worden?

Dann brauchen Sie schnelle Hilfe durch einen fachlich spezialisierten Anwalt, der sich mit der Abwehr von Abmahnungen bzw. der Abwehr von Unterlassungsansprüchen und Gebührenforderungen auskennt.

Wir stellen für Sie schnell und unbürokratisch den Kontakt zu Spezialisten her: Unsere Vertragsanwälte sind ausgewiesene Profis im Bereich des Wettbewerbs- Internet- und Urheberrechts.

Informieren Sie sich!

Nachstehend finden Sie eine Auswahl der Gegner, gegen die unseren Vertragsanwälten in urheberechtlichen Abmahnungen in der Vergangenheit ein Mandat erteilt wurde.

10tacle studios AG, Goebelstrasse 21, 64293 Darmstadt,
3L Licensing GmbH & Co. KG, Schleefstr. 3, 44287 Dortmund
3p Gesellschaft für Kommunikation mbH, Krögerstrasse 2, 60313 Frankfurt / Main

ALCATECH GmbH & Co KG, Lingnerallee 3., 01069 Dresden
Allan Eshuijs, Yann Peifer und Manuel Reuter c/o NÜMANN + LANG Rechtsanwälte,
AME hören, Grasweg 5, 82335 Berg
Andorfine Records Diederiks & Waldt GbR. An der Strukau 7, 23815 Westerrade
Anis Mohamed Ferchichi, Künstlername “Bushido”, Berlin
AUDIOBUCH Verlag oHG, Kandelstr. 38, 79106 Freiburg

Baron Film-Produktion GbR, Allee der Kosmonauten 52, 12681 Berlin
BB Video GmbH, Schenkendorfstraße 29, 45472 Mülheim an der Ruhr
BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH, Blücherstr. 22, 10961 Berlin
Big City Beats GmbH, Carl-Benz-Str. 21, 60386 Frankfurt
Boje Buck Produktion GmbH, Kurfürstendamm 226, 10719 Berlin

Capelight Pictures – Gerlach Selms GbR, Fasanenstraße 25, 16356 Ahrensfelde
Cazzo Film GmbH & Co. KG, Gneisenaustraße 94, 10961 Berlin
cdv Software Entertainment AG, Werner-von-Siemens-Str. 2-6, 76646 Bruchsal
Codemasters GmbH, Millerntorplatz 1, 20359 Hamburg
Constantin Film Verleih GmbH, Felitzschstraße 6, 80802 München
Creativ Film-Foto WA GmbH, Ginsterweg 15a, 42781 Haan

Daniel Schirm, Naheweinstr. 47, 55452 Guldental
DBM Videovertrieb GmbH, Am Schornacker 66, 46485 Wesel
Delphi Filmverleih GmbH, Kurfürstendamm 226, 10719 Berlin
DER >AUDIO< VERLAG GMBH, Neue Promenade 6, 10178 Berlin
DHV – Der Hörverlag GmbH, Lindwurmstr. 88, 80337 München
Digiprotect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH, Krögerstraße 2, 60313 Frankfurt/Main

edel entertainment GmbH, Neumühlen 17, 22763 Hamburg
edelkids GmbH, Neumühlen 17, 22763 Hamburg
EGI – Equity Games Production AG, Baarerstrasse 25, 6300 Zug
Elegant Angel Productions, 8015 Deering Ave. Canoga Park, CA 91304, USA
EMI Music Germany GmbH & Co. KG, Im Mediapark 8a, 50670 Köln
e-m-s new media AG, Schleefstr. 3, 44287 Dortmund
EuroVideo Bildprogramm GmbH, Oskar-Messter-Strasse 15, 85737 Ismaning

F&FD Friedrich & Friedrich Distribution GmbH & Co. KG, Roter Lohweg 22, D-35510 Butzbach
Falk Lux Media, Schivelbeinerstraße 19, 10439 Berlin
FIP Publishing GmbH, Bleibtreustraße 38, 10623 Berlin
Fust, Wever & Co. GmbH, Maxstr.9, 45127 Essen

Gedast GmbH, Rauentalerstraße 22/1, 76437 Rastatt
GGG Filme, Leopoldstr. 82, 80802 München
GMV GmbH & Co. KG, Südstraße 27, 74374 Ochsenburg
Goldlight Video-Aktuell Betriebs GmbH, Vor der Heeg 7, 56470 Bad Marienberg

Hansa Music Entertainment GmbH, Wittelsbacherstr. 18, 10707 Berlin
Herzog-Video e.K., Otto-Hahn-Str.13a, 85521 Ottobrunn / Riemerling
Hörbuch Hamburg HHV GmbH, Elbchaussee 163, 22605 Hamburg
Hustler Europe GmbH, Bischofstraße 101, 47809 Krefeld

INFLEX Media GmbH, Blücherstr. 22, 10961 Berlin
INO Handels & Vertriebs GmbH, Otto-Hahn-Str. 15, 42369 Wuppertal
Inside Media Distribution Ltd., Lise-Meitner-Straße 4, 50259 Pulheim
IT-Services Thomas Holz, Kuhlenstr. 62, 45468 Mühlheim an der Ruhr

John Thompson Productions e. K., Leopoldstr. 82, 80802 München

Kalypso Media GmbH, Prinz-Carl-Anlage 36, D-67547 Worms
Koch Media GmbH, Lochhamer Str.9, 82152 Planegg
KONTOR Records GmbH, Neumühlen 17, 22763 Hamburg
KSM GmbH, Altkönigstr. 12, 65239 Hochheim
KT-DVD & Videoproduktion, Herman-Wember-Straße 14, 44532 Lünen

Lernhaus GmbH. Kriegsstr. 45, D-76133 Karlsruhe
Licence Keeper AG, Bahnstraße 102, 8105 Regensdorf/Schweiz
Linguatec Sprachtechnologien GmbH, Gottfried-Keller-Str. 12, 81245 München
LPL records e.K., Saalestraße 7, 63667 Nidda
luxure Filmproduktion, Gierkezeile 23, 10585 Berlin

Magmafilm GmbH, Annastr.35-39, 45130 Essen,
Manfred Zeh GmbH, Frühlingstraße 14, 89257 Illertissen
Mick Haig Productions e.K., Vereinsstr. 11, 44793 Bochum
Mindbase Music Management / Dependent, Postfach 200631, 45841 Gelsenkirchen
MJP Medien-Produktions- und Vertriebs GmbH & Co.KG, Heerfeld 11, 35713 Eschenburg
Multi Media Verlag GmbH, Kaddenbusch 5-7, 25578 Dägeling
Musketier Media GmbH & Co KG, Maienbeeck 3, 24576Bad Bramstedt

Novitas Publishing GmbH, Frankfurter Str. 2, 38122 Braunschweig

O&O Software GmbH, Am Borsigturm 48, 13507 Berlin
OFTLY GOLDWIN GmbH, Austraße 17, 5330 Fuschl am See
Optik Records, Postfach 350833, 10217 Berlin
Orion Versand GmbH & Co. KG, Schäferweg 14, 24941 Flensburg
OVA Films GmbH, Büdinger Straße 6, 57642 Alpenrod

Patmos Verlag GmbH & Co. KG, Am Wehrhahn 100, 40211 Düsseldorf
Pleasure GmbH, Schollbergstraße 24, 65203 Wiesbaden
PROKINO FILMVERLEIH GMBH, Widenmayerstraße 38, 80538 München
PUAKA Video Production GmbH, Münchener Straße 63, 45145 Essen
Purzel Video-GmbH, Industriestr. 69a, 98669 Veilsdorf

ROOF MUSIC Schallplatten- und Verlags GmbH, Prinz-Regent-Str. 50-60, 44795 Bochum
Rowohlt Verlag GmbH, Hamburger Straße 17, 21465 Reinbek

S. Fischer Verlag, Hedderichstrasse 114, 60596 Frankfurt am Main
S.A.D. Software Vertriebs- und Produktions GmbH, Rötelbachstraße 91, 89079 Ulm
Savoy Film GmbH, Zenettistr.11 , Raum 126, 80337 München
Senator Home Entertainment GmbH, Kurfürstenstraße 84,D-10787 Berlin
Sony BMG Music Entertainment GmbH, Neumarkter Straße 28, 81673 München
Sony Music Entertainment Germany GmbH, Neumarkter Straße 28, 81673 München

Tele Atlas Deutschland GmbH & Co. KG, Am Neuen Horizont 1, 31177 Harsum
teleschau der mediendienst GmbH, Riesstraße 17, 80992 München
TGC – The Games Company Worldwide GmbH, Ehrenbergstraße 19, 10245 Berlin
Tino Media, Germaniastraße 153, 12099 Berlin
TOBIS Film GmbH & Co. KG, Pacelliallee 47, 14195 Berlin
TopWare Entertainment GmbH, Ottostrasse 3, 76275 Ettlingen

Ubisoft GmbH, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf
Universal Music GmbH, Stralauer Allee 1, 10245 Berlin
Universum Film GmbH, Neumarkter Str. 28, 81673 München
Updown Entertainment, Ruhrallee 185, 45136 Essen

Venus Neue Medien GmbH, Gaulskopf 5, 35428 Langgöns/Espa
Verlag Kiepenheuer & Witsch GmbH & Co KG, Rondorfer Str. 5, 50968 Köln
Verlagsgruppe Droemer Knaur GmbH & Co. KG, Hilblestraße 54, 80636 München
Verlagsgruppe Lübbe GmbH & Co. KG, Scheidtbachstraße 23–31, 51469 Bergisch-Gladbach
Verlagsgruppe Random House GmbH, Neumarkter Strasse 28, 81673 München
Video-Aktuell Betriebs GmbH (Goldlight), Industriestr. 2, 56414 Meudt
Videorama GmbH, Münchener Str. 63.45145 Essen

Warner Music Group Germany Holding GmbH, Alter Wandrahm 14, 20457 Hamburg
Wurstfilm GmbH, Hauptstraße 26, 10827 Berlin

Zentropa Entertainments 23 ApS
Z-Faktor Medien, Gannertshofer 14 E, 89257 Illertissen
ZUXXEZ Entertainment AG, Rittnertstraße 36, 76227 Karlsruhe

Gemäß Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.12.2007 – Az.: 1 BvR 1625/06 ist die Veröffentlichung einer Gegnerliste zulässig.

Abmahnung im Auftrag der TopWare Entertainment GmbH wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in Tauschbörsen

Written Dezember 24th, 2009

Unsere Vertragsanwälte haben uns informiert, dass aktuell die Firma TopWare Entertainment GmbH Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen („Filesharing“) abmahnen lässt.

Die TopWare Entertainment GmbH wird dabei vertreten von den Rechtsanwälten Reichelt/ Klute/ Aßmann.
Die Vorgehensweise der Rechtsanwälte Reichelt/ Klute/ Aßmann ist weitgehend identisch mit dem anderer Abmahnkanzleien. So werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert (z.B. 442 Euro).

Wir empfehlen, die von den Rechtsanwälten Reichelt/ Klute/ Aßmann vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Mit Vorsicht zu genießen sind auch die modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Netz zu finden sind.

Andererseits sollte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nie ignoriert werden, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt oder nicht.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Rechtsanwälte Reichelt/ Klute/ Aßmann zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!