SONY Music Entertainment Germany GmbH lässt Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum „In Farbe“ von Revolverheld abmahnen
Von unseren Vertragsanwälte haben wir erfahren, dass aktuell die SONY Music Entertainment Germany GmbH Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen – das so genannte „Filesharing“- abmahnen lässt. Gegenstand der Abmahnungen sind vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Album „In Farbe“ von Revolverheld. Vertreten wird die SONY Music Entertainment Germany GmbH dabei von der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte.