Universal Music lässt über Rechtsanwälte Rasch Urheberrechtsverletzungen an dem Album Back to Black der Sängerin Amy Winehouse abmahnen
Die Firma Universal Music lässt gerade Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen durch sogenanntes „Filesharing“ an dem Musikalbum Back to Black der kürzlich verstorbenen Sängerin Amy Winehouse abmahnen. Die Abmahnungen werden von der Kanzlei Rechtsanwälte Rasch ausgesprochen.