Abmahnung durch Jürgen Theiße

 Wir haben Kenntnis erlangt von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, im Handelsbereich „B2C“, durch Jürgen Theiße. Die Begründung der Abmahnung sei die unkorrekte Textilkennung. Auf der Handelsplattform eBay wurde diese Kennung bemängelt. ♦ Die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages wird von dem Abgemahnten verlangt. Aus langjähriger Erfahrung können wir Betroffenen empfehlen,[…]

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