Rechtsanwälte Rasch mahnen für Universal Music das Album The Fame Monster von Lady Gaga ab

Wir sind von Vertragsanwälten unseres Hauses darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass die Rechtsanwälte Rasch aktuell vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Album The Fame Monster der erfolgreichen Sängerin Lady Gaga im Auftrag der Universal Music GmbH abmahnen.

Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 1.200,00 € gefordert. Die Herren Rasch und Kollegen sind für solch relativ hohe Summen in der Branche bekannt.

Betroffenen empfehlen wir, die von den Rechtsanwälten Rasch formulierte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne vorige Prüfung durch einen Juristen zu unterschreiben, weil dies zu erheblichen Nachteilen führen kann. Darüber hinaus ist vor „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet eindringlich zu warnen. Suchen Sie in Ihrem eigenen Interesse lieber einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt auf.

Abgemahnte sollten die Abmahnung und darin gesetzte Fristen niemals ignorieren, weil dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein auf das Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle von Abmahnungen durch die Kanzlei Rasch aufzuklären.

Nutzen Sie das Angebot und informieren Sie sich kostenfrei!

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