Abmahnung der Rechtsanwältin Nadia Sperling für Frau Karima Batess

Wir haben von einer Abmahnung durch Rechtsanwältin Nadia Sperling im Auftrag der Frau Karima Batess gegen einen Mitbewerber auf der Online-Handelsplattform eBay im Bereich B2C erfahren.

Beanstandet wird das unerlaubte Verwenden eines Produktfotos.

Von dem Abgemahnten sind eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsanwaltskosten gefordert.

Abgemahnten raten wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen kann. Mit Vorsicht zu genießen sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Sonst drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der Rechtsanwältin Nadia Sperling im Auftrag der Frau Karima Batess zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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