Constantin Film lässt durch Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Urheberrechtsverletzungen an dem Werk Blutzbrüdaz abmahnen

Die bekannte Münchener Anwaltskanzlei Waldorf Frommer spricht derzeit im Namen der Firma Constantin Film Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen aus. Diese sollen durch sogenanntes „Filesharing“ in „Tauschbörsen“ im Internet aufgetreten sein. Es geht um die Komödie Blutzbrüdaz (mit den Rappern Sido und B-Tight in den Hauptrollen).

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte entspricht im Wesentlichen der anderer Kanzleien. Gefordert sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewährten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.

Betroffenen empfehlen wir, die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet. Von deren Verwendung ist abzuraten.

Überdies sollten Abgemahnte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Ansonsten drohten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, ruft einer unserer Vertragsanwälte zurück, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag des Unternehmens Constantin Film zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

Top