Abmahnung im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH – Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in Tauschbörsen

Unsere Vertragsanwälte haben uns informiert, dass aktuell die Firma Constantin Film Verleih GmbH Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen („Filesharing“) abmahnen lässt.Die Constantin Film Verleih GmbH wird dabei vertreten von der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte.

Dabei ist die Vorgehensweise der Waldorf Rechtsanwälte weitgehend identisch mit der anderer Abmahnkanzleien: Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags werden gefordert (z.B. 806 Euro).
Unsere Vertragsanwälte empfehlen, die von den Waldorf Rechtsanwälten vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Mit Vorsicht zu genießen sind auch die Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Netz zu finden sind. Es ist ebenfalls davon abzuraten, eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist zu ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt oder nicht.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Waldorf Rechtsanwälte zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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