Die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH lässt weiterhin Urheberrechtsverletzungen an dem Musikstück „Disco Pogo“ von Frauenarzt & Manny Marc abmahnen

Von unseren Vertragsanwälten haben wir mitgeteilt bekommen, dass die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH  das “Filesharing“, also Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen, abmahnen lässt. Gegenstand der Abmahnungen sind u.a. vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Song „Disco Pogo“ von Frauenarzt & Manny Marc. Der Titel wird seit Monaten regelmäßig abgemahnt.

Vertreten wird die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH hierbei von der Kanzlei Denecke von Haxthausen. Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags (290,00 €) gefordert.

Betroffenen ist anzuraten, die von der Kanzlei Denecke von Haxthausen vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Zu warnen ist auch vor modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Web zu finden sind.

Auf keinen Fall sollten Abgemahnte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist  ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt oder nicht.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Kanzlei Denecke von Haxthausen aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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