Die Silwa Filmvertrieb AG aus Essen lässt Urheberrechtsverletzung an dem Film „Lust Exzesse“ abmahnen

Nach Auskunft unserer Vertragsanwälte lässt aktuell die Silwa Filmvertrieb AG Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen – das so genannte “Filesharing“ – abmahnen. Gegenstand der Abmahnungen sind vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Pornofilm „Lust Exzesse“.

Vertreten wird die Silwa Filmvertrieb AG dabei von der Kanzlei  U + C Rechtsanwälte aus Regensburg. Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags (€ 650,00) gefordert.

Betroffenen ist anzuraten, die von der Kanzlei  U + C Rechtsanwälte vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Zu warnen ist auch vor modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Web zu finden sind.

Auf keinen Fall sollten Abgemahnte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist  ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt oder nicht.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Kanzlei  U + C Rechtsanwälte aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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