Die Kanzlei Schulenberg und Schenk mahnt für Girlfriends Film Inc. das Werk Women Seeking Women 64 ab

Ein Vertragsanwalt unseres Hauses hat ausgerichtet, dass die Kanzlei Schulenberg und Schenk aktuell angebliche Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen (Stichwort „Filesharing“) im Auftrag der Girlfriends Inc. abmahnt. Gegenstand der Abmahnungen ist der Streifen Women Seeking Women 64.

Vom Beschuldigten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Außerdem verlangen Schulenberg & Schenk die Zahlung eines nicht unerheblichen Pauschalbetrags in Höhe von 1298,00 €.

Abgemahnten empfehlen wir aus Erfahrung, die von den Rechtsanwälten Schulenberg und Schenk vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne sorgfältige Prüfung durch einen Experten zu unterschreiben. Anderweitig könnten große Nachteile entstehen. Außerdem ist zu warnen vor „modifizierten Unterlassungserklärungen“ von Internet-Seiten. Suchen Sie in Ihrem eigenen Interesse lieber einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt auf.

Niemals sollten Sie die Abmahnung und die darin gesetzte Frist  ignorieren. Das kann nämlich gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten zur Folge haben.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei für einen rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Rechtsanwälte bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk aufzuklären.

Schnelle Hilfe: Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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