Film „Systemfehler – Wenn Inge tanzt“ ist Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

 

Die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte mahnt gerade die unerlaubte Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes Systemfehler – Wenn Inge tanzt als Folge von sogenanntem „Filesharing“ in Online-Tauschbörsen ab. Auftraggeber der Abmahnschreiben ist die Firma Splendid Film.

Die Vorgehensweise der Sasse & Partner Rechtsanwälte ist weitgehend identisch mit der anderer Kanzleien: Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 800 Euro gefordert.

Abgemahnten raten wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu betrachten sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Sasse & Partner Rechtsanwälte im Auftrag der Firma Splendid Film zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

 

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