Hitmix Music Agentur lässt über Kanzlei Baek Law das Lied Amsterdam von Axel Fischer abmahnen

Ein Vertragsanwalt hat uns die Information zur Verfügung gestellt, dass aktuell die Anwaltskanzlei Baek Law im Auftrag der Hitmix Music Agentur Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen („Filesharing“) abmahnt. Gegenstand dieser Abmahnungen sind vermeintliche Rechtsverletzungen an dem Song Amsterdam des Sängers Axel Fischer.

Die Vorgehensweise ist weitgehend identisch mit der anderer Abmahnkanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Wir empfehlen, die von der Kanzlei Baek Law formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann.
Vorsichtig zu behandeln sind auch die „modifizierten“ Unterlassungserklärungen, die teilweise im Internet zu finden sind.

Andererseits sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nie ignoriert werden, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Kanzlei Baek Law im Namen der Hitmix Music Agentur zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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