Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe mahnen das Werk Fler – Flersguterjunge für die Ersguterjunge GmbH ab

Ein Vertragsanwalt hat uns benachrichtigt, dass aktuell die Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe im Auftrag der Ersguterjunge GmbH Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen („Filesharing“) abmahnen. Gegenstand der Abmahnungen sind vermeintliche Rechtsverletzungen an dem Musikalbum Flersguterjunge des deutschen Rappers Fler.

Die Vorgehensweise ist weitgehend identisch mit der anderer Abmahnkanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 700,00 € gefordert.

Wir empfehlen, die von der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann.
Mit Vorsicht zu genießen sind auch die modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Internet zu finden sind.

Andererseits sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nie ignoriert werden, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe im Auftrag der Ersguterjunge GmbH zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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