Kanzlei Auffenberg, Petzold & Witte mahnt für die Elite Film AG Urheberrechtsverletzungen an dem Werk 71 Into The Fire ab

Die Kanzlei Auffenberg, Petzold & Witte mahnt gerade im Auftrag der Elite Film AG Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen („Filesharing“) ab. Gegenstand der Abmahnungen sind angebliche Rechteverletzungen an dem Werk 71 Into The Fire.

Die Vorgehensweise ist weitgehend identisch mit der anderer abmahnender Kanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Wir empfehlen, eine von Rechtsanwalt Auffenberg vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu erheblichen Nachteilen führen kann.
Mit Vorsicht zu genießen sind auch „modifizierte“ Unterlassungserklärungen, wie sie im Internet zu finden sind.

Andererseits sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nie ignoriert werden, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Kanzlei Auffenberg, Petzold & Witte im Auftrag der Elite Film AG zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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