Kanzlei Winterstein mahnt für die IP Force One GmbH den Film King of Thorn ab

Von unseren Vertragsanwälten haben wir erfahren, dass die Firma IPforceOne GmbH derzeit angebliche Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen (sogenanntes „Filesharing“) an dem Film King of Thorn abmahnen lässt. Die Abmahnungen werden von der Anwaltskanzlei Winterstein verschickt.

Die Vorgehensweise der Kanzlei Winterstein deckt sich weitgehend mit der anderer. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags verlangt.

Abgemahnten raten wir, die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Anwaltskanzlei Winterstein im Auftrag der IPforceOne GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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