Magmafilm GmbH lässt durch U + C Rechtsanwälte Urheberrechtsverstöße gegen den Film Charlene In Action abmahnen

Die Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt derzeit Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen durch sogenanntes „Filesharing“ an dem Filmwerk Charlene In Action ab. Rechteinhaber ist die Magmafilm GmbH.

Von den Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 650 € gefordert.

Wir empfehlen Betroffenen, eine von den U + C Rechtsanwälten formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil daraus Nachteile entstehen könnten. Darüber hinaus warnen wir vor „modifizierten“ Unterlassungserklärungen aus dem Internet.

Auf gar keinen Fall sollten Sie die Abmahnung und die darin gesetzte Frist ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der U+C Rechtsanwälte im Auftrag der Firma Magmafilm GmbH zu informieren.

Bitte nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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