Markenrechtliche Abmahnung im Namen des Herrn Daniele Distler

 

Wir wurden in Kenntnis gesetzt über eine Abmahnung im Markenrecht, welche im Auftrag des Herrn Daniele Distler ausgesprochen wurde.

Gerügt wird eine vermeintliche Verletzung der Rechte an der Marke „Shiva Auge“ in einem Online-Shop.

Des Weiteren sieht sich der Abgemahnte der Forderung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ausgesetzt. Er soll überdies entstandene Rechtsverfolgungskosten begleichen.

Eventuell weitere „Opfer“ einer solchen Abmahnung sollten eine beigefügte und ausformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung „modifizierter Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist stets fragwürdig.

Beachten Sie daher zwingend die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung bringt Sie nämlich in größere Schwierigkeiten: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten sind die bittere Folge.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie umgehend über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

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