Miniaturbild auf Facebook-Pinnwand zieht Abmahnung nach sich

 

Die Gefahr lauert oft im Kleinen: Wir haben Kenntnis erlangt von einer urheberrechtlichen Abmahnung durch die pixel.Law Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin. Gegenstand der Abmahnung ist eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung auf Facebook.

Der Abgemahnte, welcher eine gewerblich genutzte Facebook-Seite betreibt, soll auf seiner Pinnwand die Miniatur eines geschützten Bildwerkes veröffentlicht haben; diese wurde automatisch generiert. Aber wie konnte es dazu kommen?

Ganz einfach: Der Abgemahnte setzte bei der Nutzung der sogenannten „Teilen“-Funktion den Haken „Kein Miniaturbild“ nicht. Die teuere Folge: Auf der Pinnwand seiner Facebook-Seite erschien das Vorschaubild der „geteilten“ Seite.

Dieser Umstand wurde von der Bildrechte-Inhaberin bzw. Fotografin moniert. Sie pochte auf sofortige Entfernung des Bildes sowie die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung. Darüber hinaus verlangte sie die Zahlung von Schadenersatz und eine Erstattung der Rechtsverfolgungskosten (insgesamt 1.746,69 €).

Auch uns liegt ein solches Abmahnschreiben der pixel.Law Rechtsanwälte vor. Jedoch teilen unsere Anwälte die Auffassung des bei „heise.de“ zitierten Kollegen Herrn RA Frank Weiß, es liege ein Urheberrechtsverstoß vor, in dieser Allgemeinheit nach aktueller Lage nicht.

Die Plattform Facebook selbst verweist in einer Stellungnahme bloß auf ihre Nutzungsbedingungen, in denen geregelt ist, Rechte anderer zu respektieren, und die außerdem jedem die Möglichkeit offenhalten, sich jederzeit über eine angebliche Verletzung geistigen Eigentums zu beschweren.

Wurden auch Sie „Opfer“ einer urheberrechtlichen Abmahnung in Bezug auf Facebook? Dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie also unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen. Er unterrichtet Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

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Unsere kostenfreie Rufnummer: 0800 4041100

 

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