Petr Petran lässt nach wie vor über RA Lutz Schroeder Urheberrechtsverstöße abmahnen

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Lutz Schroeder mit Sitz in Kiel spricht derzeit Abmahnungen im Namen des Herrn Rechte-Inhabers Petr Petran wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße durch „Filesharing“ in Online-Tauschbörsen gegen das Filmwerk Red Devil Smoking II aus.

Die Vorgehensweise von Rechtsanwalt Lutz Schröder entspricht dabei im Wesentlichen der anderer abmahnender Anwälte bzw. Kanzleien.

Gefordert sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.

Betroffenen empfehlen wir, die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet. Von deren Verwendung ist abzuraten.

Überdies sollten Abgemahnte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Ansonsten drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, ruft Sie einer unserer Vertragsanwälte zurück, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder im Namen des Herrn Petr Petran aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot. Sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

 

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