Rechtsanwälte Kornmeier & Partner mahnen den Song Barbara Streisand von Duck Sauce ab

Ein Vertragsanwalt unseres Hauses hat uns darüber informiert, dass die Rechtsanwälte Kornmeier und Partner momentan angebliche Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing in Online-Netzwerken an dem Lied Barbara Streisand von Duck Sauce abmahnen. Rechteinhaber an dem Werk ist die GSDR GmbH. Hinter Duck Sauce verbirgt sich ein Musikprojekt zweier DJs namens Armand Van Helden und A-Trak; die Gründung fand 2009 in New York statt.

Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Wir empfehlen Betroffenen aus guten Gründen, die von der Kanzlei Kornmeier & Partner extra angefertigte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne vorige Prüfung durch einen Juristen zu unterschreiben, da dies zu erheblichen Nachteilen führen kann. Außerdem ist vor „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet zu warnen. Suchen Sie in Ihrem eigenen Interesse lieber direkt einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt auf.

Sie sollten die Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden enorme Kosten nach sich ziehen kann.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein auf das Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle von Abmahnungen durch die Kanzlei Kornmeier & Partner aufzuklären.

Nutzen Sie das Angebot und informieren Sie sich kostenfrei!

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