Savoy Film GmbH lässt Urheberrechtsverletzungen an dem Werk Nazi Sky – Die Rückkehr des Bösen ahnden

 

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte mahnt zurzeit die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes Nazi Sky – Die Rückkehr des Bösen als Folge sogenannten „Filesharings“ in Online-Tauschbörsen ab. Auftraggeber und Rechte-Inhaber ist die Savoy Film GmbH.

Die Vorgehensweise der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte ist weitgehend identisch mit der anderer Kanzleien: Es sind die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 1.298,00 € gefordert.

Abgemahnten raten wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu betrachten sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte im Auftrag der Savoy Film GmbH zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

 

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