Verband sozialer Wettbewerb e.V. beauftragt Anwaltskanzlei mit der Formulierung von Abmahnungen wegen angeblich irreführender Werbung

Ein Vertragsanwalt von it-recht-PLUS hat uns mitgeteilt, dass der Verband Sozialer Wettbewerb e. V. mit Sitz in 10627 Berlin, Kantstraße 100, momentan wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch eine Kanzlei aussprechen lässt. Man will vermeintlich irreführende Werbung mit dem Zusatz ”CE-geprüft” auf der Online-Plattform eBay rügen lassen.

Die „Abmahn-Masche“ läuft nach einem einstudierten Muster. Es wird vom Beschuldigten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt.

Wir raten Ihnen als Betroffene, eine an Sie adressierte Unterlassungserklärung nicht panisch zu unterschreiben, da dies zu erheblichen Nachteilen führen kann; denn nicht selten entsteht die Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe. Lassen Sie die Abmahnung in Ihrem Interesse anwaltlich prüfen. Oft kann man dagegen vorgehen, z. B. mittels einer Gegenabmahnung.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten also nie ignoriert werden, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen sowie erhebliche Kosten in der Folge drohen.

Die Vereinbarung unserer Vertragsanwälte mit it-recht-PLUS sieht vor, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er juristischen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Strategie im Falle wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen des Verband Sozialer Wettbewerb e. V. aufzuklären.

Nutzen Sie unser unverbindliches Angebot und informieren Sie sich!

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