Pornofilm wird für die G & G Media Foto-Film GmbH über die Kanzlei Schulenberg & Schenk abgemahnt

Ein Vertragsanwalt hat uns mitgeteilt, dass die Kanzlei Schulenberg & Schenk derzeit für die G & G Media Foto-Film GmbH angebliche Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen (durch Filesharing) an einem Pornofilm abmahnt.

Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 1298 EUR gefordert.

Wir empfehlen, eine von Schulenberg und Schenk an Sie adressierte Unterlassungserklärung nicht panisch zu unterschreiben. Sie sollte zuerst anwaltlich geprüft werden, um Nachteile für die Zukunft auszuschließen. Darüber hinaus ist ein vorsichtiger Umgang mit modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet geboten. Ziehen Sie in Ihrem eigenen Interesse lieber einen kompetenten Anwalt zu Rate.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten niemals ignoriert werden, da dies die Situation verschlimmert; gerichtliche einstweilige Verfügungen und erhebliche Kosten können die Konsequenz sein.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, von Abmahnungen Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit auf einen juristischen Beistand, der Sie nach bestem (Ge-)Wissen vertritt, zu geben.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk im Auftrag der G & G Media Foto-Film GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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