Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

 

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch den eingetragenen Verein Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Kenntnis genommen.

Betroffen ist ein Onlinehändler im Bereich „B2C“ (Verkauf an Privatpersonen).

Beanstandet werden fehlende Kennzeichnungen beim Kamillenseife-Verkauf sowie eine angebliche Verletzung des Bundesartenschutzgesetzes infolge des Vertriebes von Geräten zur Insektenvernichtung.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten gefordert.

Wir empfehlen Ihnen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren! Es drohen eine gerichtliche einstweilige Verfügung und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

 

Top