Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag von Schmidt-Versandhandel (Günter Schmidt e. K.)

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Namen der Firma Schmidt-Versandhandel (Günter Schmidt e. K.) erfahren. Gerügt wird die fehlende Grundpreis-Angabe in einem Angebot auf der Onlinehandelsplattform Amazon (Bereich B2C).

Von dem Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Anwaltskosten gefordert.

Wir empfehlen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte. Hier gilt insbesondere, die Höhe der Vertragsstrafe zu prüfen.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung im Auftrag von Günter Schmidt e.K. (Schmidt-Versandhandel) zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top