Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im Auftrag des VDAT e.V. (Verband der Automobil Tuner)

Ein Vertragsanwalt hat uns mitgeteilt, dass der VDAT e.V. (i. Gr.) mit Sitz in Essen, der Verband der Automobil Tuner, zurzeit Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbsrechts über eine beauftragte Anwaltskanzlei aussprechen lässt. Gerügt wird ein vermeintlich fehlendes Prüfzeichen im Hinblick auf den Vertrieb von Fahrzeugteilen. Betroffen sind Angebote aus Online-Shops im Handelsbereich B2C („Business-to-Consumer“).

Sollten Sie abgemahnt worden sein, dann fordert man von Ihnen eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags. Es wird ein Gegenstandswert von 12.000 € zugrunde gelegt.

Unsere Juristen empfehlen, die von der Gegenseite in diesem Fall formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann, z. B. einer erhöhten Vertragsstrafe.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie darüber hinaus niemals ignorieren, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und sehr hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit auf einen kompetenten rechtlichen Beistand zu geben.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung im Auftrag des VDAT e.V. (Verband der Automobil Tuner) zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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