Wettbewerbszentrale Stuttgart spricht Abmahnung wegen fehlender Angabe des Grundpreises aus

Wir haben von einer weiteren Abmahnung der Wettbewerbszentrale Stuttgart erfahren. Betroffen ist ein Händler auf der Online-Handelsplattform Amazon im B2C-Bereich. Gerügt wird die fehlende Angabe des Grundpreises.

Wir empfehlen Betroffenen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen (Vertragsstrafe prüfen!) führen könnte.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der Wettbewerbszentrale Stuttgart zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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