Koch Media GmbH

Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann mahnen das PC-Spiel F1 2010 von Codemasters für die Koch Media GmbH ab

Written Januar 27th, 2011

Schon seit einiger Zeit lässt die Koch Media GmbH Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen – das illegale Filesharing – abmahnen. Gegenstand der Abmahnungen sind nun auch vermeintliche Urheberrechtsverstöße gegen das Computerspiel F1 2010 von Codemasters.

Vertreten wird die Koch Media GmbH von der Rechtsanwaltskanzlei Reichelt Klute Aßmann (rka). Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 800,00 € gefordert.

Betroffenen ist anzuraten, die von den Rechtsanwälten Reichelt Klute Aßmann formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Zu warnen ist auch vor modifizierten Unterlassungserklärungen, wie man sie teilweise im Internet findet.

Auf keinen Fall sollten Abgemahnte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist  ignorieren, weil dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei Reichelt Klute Aßmann im Auftrag der Koch Media GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

Koch Media GmbH lässt über die Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann (rka) das PC-Game Ship Simulator Extremes abmahnen

Written Januar 21st, 2011

Von unseren Vertragsanwälten haben wir erfahren, dass aktuell die Koch Media GmbH Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen – auch Filesharing genannt – abmahnen lässt. Gegenstand der Abmahnungen sind vermeintliche Urheberrechtsverstöße gegen das Computerspiel Ship Simulator Extremes.

Vertreten wird die Koch Media GmbH von der Rechtsanwaltskanzlei Reichelt Klute Aßmann (rka). Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 800,00 € gefordert.

Betroffenen ist anzuraten, die von den Rechtsanwälten Reichelt Klute Aßmann formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Zu warnen ist auch vor modifizierten Unterlassungserklärungen, wie man sie teilweise im Internet findet.

Auf keinen Fall sollten Abgemahnte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist  ignorieren, weil dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt.

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U+C Rechtsanwälte mahnen für Koch Media unter anderem den Titel Vengeance ab

Written September 25th, 2010

Informationen unserer Vertragsanwälte zufolge, lässt die Koch Media GmbH aus Österreich aktuell vermeintliche Urheberrechtsverletzungen wegen Filesharings in Tauschbörsen an dem Werk Vengeance über die U+C Rechtsanwälte abmahnen.

Die Vorgehensweise der Anwaltskanzlei deckt sich weitgehend mit der anderer. Zumeist werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Abgemahnten ist zu raten, die von den U+C Rechtsanwälten vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sonst große Nachteile entstehen können. Darüber hinaus ist stets Vorsicht bei angeblich modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Netz geboten.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten niemals ignoriert werden, weil gerichtliche einstweilige Verfügungen und mitunter sehr hohe Kosten in der Folge drohen.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren, und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen durch U+C im Auftrag von Koch Media aufzuklären.

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Koch Media GmbH lässt durch U+C Rechtsanwälte Urheberrechtsverletzungen an dem Videospiel „Cursed Mountain“ abmahnen

Written April 18th, 2010

Von unseren Vertragsanwälte haben wir erfahren, dass aktuell die Firma Koch Media GmbH Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen – das so genannte Filesharing“- abmahnen lässt.

Vertreten wird die Koch Media GmbH dabei von der Kanzlei U+C Rechtsanwälte. Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Betroffenen ist anzuraten, die von den U+C Rechtsanwälten vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Zu warnen ist auch vor modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im web zu finden sind.

Auf keinen Fall sollten Abgemahnte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist  ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt oder nicht.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der U+C Rechtsanwälte aufzuklären.

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Koch Media GmbH lässt Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel „Risen“ abmahnen

Written März 18th, 2010

Von unseren Vertragsanwälte haben wir erfahren, dass aktuell die Firma Koch Media GmbH Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen – das so genannte Filesharing“- abmahnen lässt.

Vertreten wird die Koch Media GmbH dabei von der Kanzlei U+C Rechtsanwälte. Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Betroffenen ist anzuraten, die von den U+C Rechtsanwälten vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Zu warnen ist auch vor modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im web zu finden sind.

Auf keinen Fall sollten Abgemahnte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist  ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt oder nicht.

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