Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch RA Andreas Opitz im Auftrag von Mario Nitze (Inhaber des MELKO-Trendshop)

Wir haben erfahren, dass es derzeit vermehrt zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wegen fehlender Angaben in Angeboten auf der Internetverkaufsplattform ebay kommen soll. Gefordert werde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Erstattung der Rechtsanwaltskosten aus einem beträchtlichen Gegenstandswert. Ebenfalls gerügt werde die Werbung mit Selbstverständlichkeiten, wie zum Beispiel „versicherter Versand“.

 

Haben sie eine ähnliche Abmahnung erhalten?

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

Unterschreiben Sie niemals ungeprüft eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung, denn diese ist oft deutlich zu weitgehend formuliert! Finger weg auch von sogenannten „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet, die nichts mit Ihrer konkreten Abmahnung zu tun haben!

Anderenfalls drohen hohe Folgekosten, da eine Unterlassungserklärung Sie lebenslang gegenüber dem Abmahner verpflichtet und schon kleinste Fehler oder Unachtsamkeiten zu Vertragsstrafen in vier- bis fünfstelliger Höhe führen können!

Rufen Sie uns kostenlos an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Sie werden umgehend von einem in Abmahnangelegenheiten erfahrenen Rechtsanwalt zurückgerufen und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten umfassend informiert. Soweit innerhalb des Telefonats auch Rechtsauskünfte erteilt werden, so übernimmt die Kosten hierfür it-recht-PLUS.

Für Sie ist das Telefonat in jedem Fall kostenfrei!

 

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